Die beiden Begriffe Konsumkredit und Privatkredit werden synonym verwendet.
Das per 01.01.2003 in Kraft getretene Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) bildet die Grundlage für alle Privatkreditverträge. Dieses Gesetz ist auch Grundlage für:
Rechnungsabschluss resp. Abschlussrechnung für ein Konto, in der Regel am Jahresende oder bei der Kontosaldierung; enthält Informationen über Zahlungsein- und -ausgänge, Zinsgutschriften und -belastungen, Abzüge für Gebühren der kontoführenden Bank und Verrechnungssteuer.
Der benötigte Betrag, der durch einen Privatkredit aufgenommen werden soll.
Das Konsumkreditgesetz regelt Darlehen von CHF 500 bis CHF 80'000. Die verglichenen
Gesellschaften resp. Produkte haben davon abweichende Limiten.
Im Rahmen der Kreditfähigkeitsprüfung stellt der Kreditgeber fest, ob der Kreditnehmer kreditfähig ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Privatkredit zurückgezahlt werden kann, ohne dass der nicht pfändbare Teil des Einkommens gemäss dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs beansprucht werden muss.
Für die Beurteilung zusätzlich relevant sind gesellschaftsspezifische, geschäftspolitisch relevante Kriterien, die erfüllt sein müssen.