Sie hat zum Zweck, die Überschuldung des Kreditnehmers durch den Abschluss eines Konsumkreditvertrages zu vermeiden und ist im Konsumkreditgesetz detailliert geregelt. Der Kreditgeber führt dazu eine Budgetberechnung durch. Dabei muss er mindestens berücksichtigen:
Für die Beurteilung der Kreditfähigkeit muss der Kreditgeber von einer Rückzahlung des Privatkredits innerhalb von 36 Monaten ausgehen. Auch dann, wenn vertraglich eine längere Laufzeit vereinbart worden ist. (Eine längere Laufzeit führt zu niedrigeren Rückzahlungsbeträgen.)
Ebenfalls angefragt wird beim ZEK.
Aufgrund der Kreditfähigkeitsprüfung entscheidet der Kreditgeber, ob er einen Privatkreditantrag annimmt und zu welchem persönlichen effektiven Jahreszins er den Vertrag abschliesst.
Alle natürlichen oder juristischen Personen (Privatpersonen oder Gesellschaften), die gewerbsmässig Privatkredite gewähren. Für diese Tätigkeit ist eine Bewilligung des Kantons resp. der Eidgenossenschaft erforderlich.
Das sind die durch die Kreditbeanspruchung entstehenden Kosten für den Kreditnehmer. Bei Privatkrediten mit fest vereinbarter Monatsrate sind diese im voraus ermittelbar:
Kreditkosten = (Monatsrate x Anzahl Monatsraten) - Kreditbetrag
Für Privatkredite mit flexibel vereinbarter Rückzahlung sind die Kreditkosten nicht im voraus berechenbar. Weil bei diesen Krediten keine Laufzeit vereinbart wird, sind sie Zinskosten unbekannt.
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