Diese Gesellschaften decken über 90% des Privatkreditmarktes in der Schweiz ab.
Ein Privatkreditvertrag ist schriftlich abzuschliessen. Der Kreditnehmer hat Anspruch auf eine Kopie des Vertrags. Der Vertrag umfasst Angaben über:
Diese Versicherung deckt bei Tod, Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers der zum Eintretenszeitpunkt ausstehenden Kreditbetrag inkl. Zinsen und Kosten. Über den effektiven Umfang und die Kosten einer Restschuldversicherung gibt der Privatkreditvertrag Auskunft.
Natürliche oder juristische Personen (Privatpersonen oder Gesellschaften), die gewerbsmässig Privatkreditverträge vermitteln. Für diese Tätigkeit ist eine Bewilligung des Kantons resp. der Eidgenossenschaft notwendig.
Verliert der Kreditnehmer seinen Arbeitsplatz, so hat er unter folgenden Bedingungen Anspruch auf Versicherungsleistungen: