Als Grossbanken bezeichnet man Banken, welche in allen banküblichen Geschäftssparten tätig sind. Massgeblich sind ebenso die Grösse der Bank, das gesamtschweizerische Filialnetz und die starke Präsenz im Ausland. In den Achtzigerjahren zählte man noch fünf Grossbanken:
Nach etlichen Übernahmen und Fusionen zählt man heute nur noch zwei Banken zu den Grossbanken:
Der Bundesrat legt den Höchstzinssatz in der Verordnung zum Konsumkreditgesetz auf 15% fest.
Auf Grundlage des Konsumkreditgesetzes haben die Kreditgeber die Informationsstelle für Konsumkredit IKO gegründet. Die Statuten der IKO sind vom Eidg. Justiz- und Polizeidepartement genehmigt.
Gemäss Verordnung zum Konsumkreditgesetz hat der Kreditgeber der IKO für jeden gewährten Privatkredit zu melden:
Zahlungsverzüge sind der IKO ebenfalls zu melden.
Im Rahmen der Kreditfähigkeitsprüfung haben die Kreditgeber bei der IKO alle bei ihr gemeldeten Verpflichtungen des Kreditnehmers anzufragen.
Die IKO untersteht dem Datenschutzgesetz. Jedermann hat ein Selbstauskunftsrecht. Dazu ist ein handschriftlich unterzeichneter Antrag zur Auskunftserteilung mit Ausweiskopie (ID, Pass, Führerschein etc.) an das IKO einzusenden. Die Auskunft wird durch dieses innert der gesetzlich gesetzten Frist von 30 Tagen erteilt.